Allgemeine Leistungsbedingungen der BEMpsy Plattform der GAW gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeitsfähigkeit und Wohlbefinden mbH (im Folgenden kurz GAW)

  1. Allgemeines
    1. Diese Leistungsbedingungen gelten für alle Leistungen, die die GAW im Rahmen der BEMpsy Plattform anbietet. Sie gelten weiter für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der GAW und ihren Kund*innen (nachfolgend: "Auftraggeber"). Die GAW widerspricht der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Dies gilt auch, sofern und soweit der Regelungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers über den Regelungsbereich dieser Leistungsbedingungen hinausgehen. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
    2. Die GAW weist darauf hin, dass es sich bei den Verträgen mit Auftraggebern stets nur um Verträge mit Dienstleistungscharakter handelt. Die GAW schuldet dem Auftraggeber keinen Erfolg, sondern einen professionellen Einsatz.
    3. Die GAW weist weiter darauf hin, dass sie befugt ist, ihre Leistungen durch das Institut für Arbeitsfähigkeit oder auch andere fachlich geeignete Subunternehmer*innen erbringen zu lassen.
       
  2. Vertragsabschluss

    Angebote der GAW auf Abschluss von Verträgen sind freibleibend und auf 2 Monate befristet. Dies bedeutet, dass sie lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber enthalten, seinerseits ein Angebot abzugeben. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn die GAW das entsprechende Angebot des Auftraggebers annimmt. Angebote des Auftraggebers sind für diesen bindend.

  3. Teilnehmendenzahl bei Veranstaltungen

    Die Mindestteilnehmendenzahl bei Seminaren, Vorträgen und Workshops (nachfolgend auch: "Veranstaltungen") beträgt sechs Personen, die maximale Teilnehmendenzahl zwölf Personen. Abweichungen können bei Vorträgen in dem jeweiligen Einzelauftrag vereinbart werden. Die Teilnehmendenzahlen für Organisationsberatungen sind in dem jeweiligen Einzelauftrag festzulegen. Der Auftraggeber teilt der GAW zwei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung die definitive Teilnehmendenzahl mit. Diese ist dann ausschlaggebend für die Berechnung von Teilnehmendenmaterialien, Tagungspauschalen etc. pro Teilnehmenden.

  4. Terminvereinbarung

    Wird in dem jeweiligen Auftrag kein fester Termin für die von der GAW zu erbringenden Leistungen vereinbart, so können dem Auftraggeber Terminoptionen eingeräumt werden. Diese Terminoptionen sind befristet bis 14 Tage nach Zugang der Optionen bei dem Auftraggeber. Bestätigt der Auftraggeber der GAW gGmbH keine der Optionen innerhalb der Frist, so besteht kein Anspruch auf diese Termine. Die GAW ist dann berechtigt, von dem Auftraggeber eine Einigung über einen neuen Termin zu verlangen.

  5. Dauer von Veranstaltungen

    Die von der GAW mit dem Kunden vereinbarte Dauer von Veranstaltungen versteht sich inklusive Pausen. Bei einer auf acht Stunden angesetzten Veranstaltung sind folgende Pausen enthalten: Am Vormittag und am Nachmittag jeweils eine Pause à 20 Minuten. Die Mittagpause beträgt 1 Zeitstunde.

  6. Änderungsvorbehalt
    1. Fällt die von der GAW für die Leitung einer Veranstaltung zu stellende Person oder ein*e Berater*in aus Krankheitsgründen oder sonstigen, von der GAW nicht zu vertretenden Gründen aus, kann die GAW einen Wechsel der Person vornehmen. Die GAW bemüht sich, in einem solchen Fall für einen adäquaten Ersatz mit gleicher Qualifikation und Professionalität zu sorgen oder die ausgefallene Veranstaltung oder Beratung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nachzuholen. Hierüber wird der Auftraggeber vorab zeitnah informiert.

    2. Außerdem behält sich die GAW notwendige inhaltliche und organisatorische Änderungen bei Veranstaltungen oder Beratungen (wie z. B. Änderungen der Unterrichtsmethodik, am Programmablauf oder Beginn und Ende der Veranstaltung) vor, wenn diese aus zwingenden Gründen erforderlich und dem Auftraggeber zumutbar sind. Hierüber wird der Auftraggeber vorab informiert. Zwingende Gründe sind z. B. Gesetzesänderungen und/oder neue Erkenntnisse zur Lernmethodik etc.

    3. Im Ausnahmefall können Veranstaltungen oder Beratungen aufgrund krankheitsbedingtem Ausfall der Person, zu geringer, von der GAW nicht zu vertretender, Anzahl von Anmeldungen oder höherer Gewalt verschoben oder abgesagt werden. Bereits bezahlte Honorare werden erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die GAW können nur gem. den Vorgaben in Ziffer 12. geltend gemacht werden.

    4. Der GAW steht das Recht zu, Verträge mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, wenn die Erfüllung der Leistung aus von dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z.B. ungeeignete räumliche und technische Voraussetzungen, zu geringe Teilnehmendenanzahl) nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall steht der GAW eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars ohne Umsatzsteuer zu. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, der GAW nachzuweisen, dass sein Schaden geringer als die pauschale Entschädigung ist. Die GAW ist berechtigt, dem Auftraggeber nachzuweisen, dass sein tatsächlicher Schaden größer als die pauschale Entschädigung ist. Die pauschale Entschädigung ist auf den tatsächlichen entstandenen Schaden anzurechnen.

  7. Verschieben/Kündigung von Veranstaltungen durch den Auftraggeber
    1. Ein kostenfreies Verschieben von Veranstaltungen/Organisationsberatungen, auch einzelner vereinbarter Termine, durch den Auftraggeber ist bis vier Wochen vor Beginn der vereinbarten Veranstaltung möglich. Verschiebt oder kündigt der Auftraggeber die Veranstaltung oder Organisationsberatung weniger als vier Wochen vor dem vereinbarten Beginn, so gilt folgendes: Bei einer Verschiebung oder einer Kündigung bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder Organisationsberatung werden 30 % der vereinbarten Vergütung als Entschädigung fällig. Erfolgt die Verschiebung oder Kündigung innerhalb der vorletzten Woche vor dem vereinbarten Beginn, so werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig, und bei einer Verschiebung oder Kündigung in der letzten Woche vor dem vereinbarten Termin wird die volle Vergütung fällig. Dem Auftraggeber ist es gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe angefallen ist. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen werden 15% der Angebotssumme in Rechnung gestellt.
    2. Die gewünschte Verschiebung oder Kündigung muss in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail gegenüber der GAW erklärt werden (GAW gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsfähigkeit und Wohlbefinden mbH, Wilhelminenhofstr. 76/77, Tor 2, 12549 Berlin oder gutentag@gaw-wai.de). Für die Wahrung der Frist ist der Poststempel oder bei E-Mail das Sendedatum mit Lesebestätigung maßgeblich.
    3. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 12. bleibt unberührt.
       
  8. Reisekosten und Spesen bei Veranstaltungen

    An Reisekosten übernimmt der Auftraggeber die Wegstreckenentschädigung für PKW-Benutzung der Mitarbeitenden/Nachunternehmer*innen der GAW (vom Wohn- oder Geschäftssitz) in Höhe von 0,50 € pro Kilometer. An Spesen werden die Übernachtungskosten im Hotel, Speisen und Getränke für Frühstück, Mittag- und Abendessen dem Auftraggeber für die Berater*innen bzw. Trainer*innen der GAW berechnet, die nicht direkt vom Auftraggeber übernommen bzw. abgerechnet werden. Die GAW stellt für Übernachtungskosten pauschal 160,00 € pro Nacht in Rechnung.

  9. Zahlungsbedingungen/Aufrechnung/Zurückbehaltung
    1. Soweit keine andere Regelunge getroffen wurde, erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung. Soweit keine anderen Bedingungen vereinbart sind, hat die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber ohne Abzug zu erfolgen.
    2. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
       
  10. Ausstattung bei Veranstaltungen

    Sofern Veranstaltungen in Räumen stattfinden, die der Auftraggeber bereitstellt, hat der Auftraggeber die Räume und die technische Ausstattung für die Durchführung von Veranstaltungen oder Organisationsberatungen auf seine Kosten zu stellen. In diesem Fall erstellt die GAW rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn oder Beginn der Organisationsberatung eine Liste über die benötigte technische und räumliche Ausstattung und teilt diese dem Auftraggeber mit.

  11. Urheberrecht/Eigentumsvorbehalt
    1. Die ausgegebenen Arbeits- und Teilnehmer*innenunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält an den Unterlagen ein einfaches Nutzungsrecht. Dementsprechend darf er die Arbeits- und Teilnehmendenunterlagen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung der GAW vervielfältigen, an Dritte, die nicht seine Mitarbeitenden sind, weiterleiten oder in sonstiger Weise, z. B. zur Erstellung eigener Schulungsunterlagen verwerten. Die kostenfreie Nutzung der BEMpsy Plattform ist davon nicht betroffen. Das einfache Nutzungsrecht steht dem Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars zu.
    2. Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Dokumente/Unterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Die Haftung und Gewähr der GAW für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit bestimmt sich ausschließlich gem. Ziffer 11.
       
  12. Haftung
    1. Die GAW haftet für Schäden des Auftraggebers, sofern diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der GAW beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit der GAW haftet diese nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf.
    2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen der GAW.
    3. Eine Haftung der GAW gem. den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
       
  13. Laufzeit/ Kündigung

    Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7. können Verträge von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich (Telefax oder Einschreiben-Rückschein; E-Mail ist nicht ausreichend) erklärt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer fristlos. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei ihre Vertragspflichten schuldhaft verletzt und dieser Verletzung auch nach Setzung einer angemessenen Frist von mindestens fünf Kalendertagen nicht abhilft.

  14. Datenschutz und Vertraulichkeit

    Durch die GAW erhobene Daten sowie alle der übermittelten Daten werden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und gespeichert. Nach Wegfall des Verwendungszwecks werden alle Daten, die keiner Pflicht zur Aufbewahrung unterliegen, umgehend datenschutzkonform gelöscht. Die Vertragsparteien behandeln sämtliche nicht allgemein bekannte Angelegenheiten sowie personenbezogene Daten vertraulich. Die GAW  wird solche Informationen und personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht vereinbart ist oder die GAW aufgrund einer Rechtsvorschrift oder einer behördlichen Anordnung zur Weitergabe dieser Informationen verpflichtet ist.

  15. Distanzierung von sektenähnlichen Vereinigungen

    Die GAW distanziert sich von Organisationen wie Scientology und lehnt jede Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen ab. Sie erklärt, dass sie nicht nach einer Methode von L. Ron Hubbard arbeitet und die Veranstaltungen nicht an solchen Ideologien orientiert sind. Alle Berater*innen und Trainer*innen versichern der GAW gGmbH rechtlich verbindlich, in keiner Weise nach solchen Methoden zu arbeiten oder mit solchen Organisationen in Kontakt zu stehen.

  16. Gerichtsstand/anwendbares Recht

    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Verträge zwischen der GAW und dem Auftraggeber unterliegen dem deutschen Recht.

  17. Schlussbestimmung

    Diese AGB treten ab dem 01.04.2024 in Kraft und gelten für alle Verträge, die die GAW ab diesem Datum abschließt. Stand: Berlin, 01.04.2024