Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Wichtigstes in Kürze

Hier finden Sie leicht verständliche Infos rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): Ein Erklärvideo, Antworten auf die wichtigsten Fragen zum BEM, eine Übersicht zum BEM-Prozess und den Gesetzestext leicht erklärt!

ZeitBildbeschreibungSprechertexte
00:00Es tauchen nacheinander verschiedene Menschen auf, die arbeitsunfähig sind: Ein Mann ist stark erkältet und putzt sich die Nase, eine Frau mit Burn-Out schaut erschöpft nach unten, ein Mann rauft sich verzweifelt die Haare, über einer Frau mit Depression schwebt eine Regenwolke, eine Frau stützt sich nach einer Panikattacke den Kopf, ein Mann mit gebrochenen Fuß schaut sich Röntgenaufnahmen an.Eine Arbeitsunfähigkeit hat die unterschiedlichsten Gründe und kann alle Arbeitnehmer*innen treffen. 

Auch wiederholt.
00:07Nächste Szene: Auf einem Jahreskalender werden Fehltage mit gelben Punkten markiert. Der Kalender fliegt aus dem Bild, hinter ihm ist ein großer gelber Punkt mit der Aufschrift: mehr als 6 Wochen. Ein Pfeil aus dem Punkt zeigt zur Textbox: Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Summieren sich die Fehlzeiten innerhalb von 12 Monaten auf mehr als sechs Wochen, 

müssen Arbeitgebende Mitarbeitenden ein Betriebliches Eingliederungsmanagement - kurz BEM - anbieten.

00:19Nächste Szene: Alex, ein traurig aussehender Mann mittleren Alters erscheint. Sein weißes T-Shirt knittert wie ein zerknülltes Stück Papier. Gelbe Punkte für Fehlzeiten kommen von allen Seiten ins Bild, zunächst einzeln, dann in Gruppen bis hin zu ganzen Blöcken, hinter denen Alex verschwindet. 

Aus den vielen kleinen Punkten wird ein großer Punkt mit der Aufschrift: mehr als 6 Wochen. Zum Beispiel Alex. Alex hat eine psychische Erkrankung und war deshalb in den vergangenen 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig. Mal für einige Tage, mal für mehrere Wochen. Alex‘ Arbeitgeber kennt den Grund für die Fehlzeiten nicht.
Zum Beispiel Alex. 

Alex hat eine psychische Erkrankung und war deshalb in den vergangenen 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig.

Mal für einige Tage, mal für mehrere Wochen.

Alex‘ Arbeitgeber kennt den Grund für die Fehlzeiten nicht.
00:35Der große gelbe Punkt fliegt mit in die nächste Szene an den Schreibtisch einer Personalerin, diese tippt auf ihrem Computer eine Einladung zum BEM. Der große gelbe Punkt zeigt mit einem Pfeil auf einen an Alex adressierten Briefumschlag.Da Alex mehr als sechs Wochen fehlte, wird er zu einem BEM-Gespräch eingeladen.
00:41Nächste Szene: In der Mitte steht eine große Textbox: BEM. Darunter steht eine Gruppe Silhouetten auf einer Plattform. Alex wird von oben in eine Lücke in der Gruppe geschoben. Links oben erscheint ein Diagramm mit der Aufschrift: Fehlzeiten. Gelbe Punkte auf dem Zeitstrahl werden immer weniger. Rechts oben taucht ein Schreibtisch mit Laptop auf und ein Haken für die Anwesenheit wird gesetzt.Ziel von BEM ist, erkrankte Arbeitnehmer*innen wieder in den Betrieb einzugliedern,

ihre Fehlzeiten zu verringern, 

einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen

und den Arbeitsplatz zu erhalten.
00:53Überblendung zu einem geöffneten Briefumschlag aus dem das Schreiben zur Einladung BEM und Kästchen mit den Auswahlmöglichkeiten Ja/Nein auftaucht. Ein Haken ploppt auf dem Ja-Kästchen auf.

Sein Arbeitgeber muss Alex ein BEM anbieten. 

Für Alex ist die Teilnahme aber freiwillig.

01:00Nächste Szene: Ein Sicherheitsschloss schwebt im Bild. Links und rechts davon erscheinen zwei Kästchen für Datenschutz und Verschwiegenheit, beide werden abgehakt.Datenschutz und Verschwiegenheit sind im BEM verpflichtend.
01:03Nächste Szene: Alex nickt zustimmend.Nachdem Alex dies zugesichert wurde, stimmt er einem offenen Gespräch zu.
01:08Alex rückt auf die linke Bildseite, von rechts fliegen Begriffe ein:
Schwerbehindertenvertretung, Betriebsärzt*in, Vertrauensperson, Betriebsarzt, Integrationsamt, Rehabilitationsträger. Alle Begriffe außer die Schwerbehindertenvertretung verschwinden. Daneben erscheint ein Kästchen, in dem ein Haken aufploppt. Alex zeigt einen Daumen hoch. 
Außerdem entscheidet Alex, dass von den möglichen Unterstützer*innen an „seinem“ BEM die Schwerbehindertenvertretung beteiligt wird.
01:15Nächste Szene: Alex unterhält sich mit seiner Fallmanagerin an einem Tisch. Zwischen den beiden fliegen Begriffe ins Bild: Work-Life-Balance, privater Konflikt, Erschöpfung, Arbeitsbelastung, Überstunden. Die Begriffe bleichen aus und neben dem Kopf der Fallmanagerin ploppt ein Ausrufezeichen auf.

In Alex‘ erstem BEM-Gespräch geht es zunächst um die Ursachen für Alex‘ wiederkehrende Arbeitsunfähigkeit.

Seine Fallmanagerin empfiehlt 

Alex eine Psychotherapie und gibt ihm konkrete Tipps für die Suche nach einem Therapieplatz. 

01:28Die Kamera fährt auf Alex‘ Seite des Tisches aus dem Bild. Eine Sprechblase ploppt aus Alex‘ Richtung auf. In der Blase ist er sichtlich gestresst bei der Arbeit zu sehen, hinter ihm steigt Rauch auf.Außerdem werden konkrete Maßnahmen besprochen, wie Alex besser mit Stress und beruflichen Konflikten umgehen kann...
01:35Die Kamera fährt zurück, über die beiden am Tisch hinweg, auf der anderen Seite aus dem Bild hinaus. Eine Sprechblase kommt aus der Richtung der Fallmanagerin. In der Blase sitzt auch ein Alex bei der Arbeit, dieses Mal aber mit Kopfhörern, Kaffee und einem zufriedenen Lächeln.und wie Belastungen am Arbeitsplatz verringert werden können.
01:39Nächste Szene: Alex lächelt, während hinter ihm ein Pfeil exponentiell nach oben schießt. Dabei kommt ihm ein freischwebender gelber Punkt in den Weg, dem der Pfeil einfach ausweicht und zurück in seine Bahn läuft.Nach mehreren Monaten geht es Alex schrittweise besser. Alex hat eine Psychotherapie begonnen und fühlt sich bei der Arbeit wieder wohler.
01:48Alex dreht den Kopf nach links und schaut zur Personalerin am Schreibtisch, die vorhin die BEM-Einladung geschrieben hat. Jetzt schaut sie lächelnd in die Kamera. Auf ihrem Bildschirm steht BEM und ein Haken ploppt darunter auf.Für Alex und seine Arbeitgeber hat sich das BEM gelohnt.
01:53Einblendung BEMpsy-Logo und Internetseite www.bempsy.deWeitere Informationen und Unterstützungsangebote erhalten Sie auf unserer Onlineplattform bempsy.de

BEM FAQ

BEM ist die Abkürzung für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Seit 2004 sind alle Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten wiederholt oder ununterbrochen länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten. Gesetzliche Grundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch [§ 167 Abs. 2 SGB IX].

  • Alle Mitarbeitende, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten wiederholt oder ununterbrochen für mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, haben das Recht auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
  • Ein BEM-Angebot kann auch präventiv vor Ablauf der 6 Wochen stattfinden und kann zur Vermeidung zukünftiger Phasen der Arbeitsunfähigkeit angeboten werden.

  • Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der Arbeitsfähigkeit. Das Unternehmen strebt danach, die Mitarbeitenden dabei zu unterstützen, ihre Gesundheit wiederzuerlangen sowie ihre Arbeitsfähigkeit zu bewahren oder zu steigern.
  • Sicherung des Arbeitsplatzes.

Neben der BEM-berechtigten Person und der BEM-beauftragten Person, z. B. Arbeitsfähigkeitscoach®, BEM-Fallmanager*in, Certified Disability Management Professional©

gibt es weitere Personen und Organisationen, die beim individuellen BEM-Prozess mitwirken können. Für ihre Beteiligung braucht es die Zustimmung der BEM-berechtigten Person.

Intern sind diejenigen, die zum Betrieb gehören, in dem die BEM-berechtigte Person arbeitet. Extern sind diejenigen, die von außerhalb des Betriebs dazukommen. Der Schutz der Daten der BEM-berechtigten Person ist für alle Beteiligten verpflichtend.

Intern oder Extern möglich:

Vertrauensperson 

Intern:

Extern:

Die Teilnahme der Mitarbeitenden am BEM ist freiwillig und kann jederzeit abgebrochen werden. Hingegen sind Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet, das BEM anzubieten.

Wenn Unternehmen ein gut gestaltetes, ganzheitliches BEM durchführen, haben sie Vorteile wie:

  • Die Beschäftigten können besser arbeiten
  • Weniger Beschäftigte fallen krankheitsbedingt aus oder sind abwesend
  • Das Unternehmen spart Geld, weil es weniger Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall leisten muss
  • Das Unternehmen behält das Wissen von erfahrenen Beschäftigten
  • Die Beschäftigten sind zufriedener und fühlen sich dem Unternehmen stärker verbunden
  • Die Beschäftigten sind motivierter und leistungsbereiter
  • Eine glaubwürdige Vertrauenskultur im Unternehmen wird unterstützt
  • Positives Image als fairer und fürsorglicher Arbeitgeber
  • Unterstützung von externen Stellen (zum Beispiel finanzielle oder materielle Unterstützung und Beratung durch Rehabilitationsträger) kann in Anspruch genommen werden
  • Das Unternehmen arbeitet produktiver und mit höherer Qualität
  • Das Unternehmen ist wettbewerbsfähiger
  • Es gibt weniger Beschäftigte, die das Unternehmen verlassen
  • Das Unternehmen gewinnt Rechtssicherheit dazu
  • Die Beschäftigten sind aktiv in den BEM-Prozess eingebunden
  • Das BEM wird im Unternehmen akzeptiert und vertrauensvoll gelebt

Quelle: In Anlehnung an Giesert, Reiter & Reuter, 2013

BEM-Prozess

Das Etablieren eines strukturierten BEM-Prozesses stellt viele Unternehmen vor eine Herausforderungen. Hier finden Sie Hinweise und Tipps zu jedem Schritt im BEM-Prozess - von der Feststellung der BEM-Berechtigung (Schritt 1) bis zur Überprüfung der Wirksamkeit des BEM (Schritt 7): 

  • Alle Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig waren, haben Anspruch auf ein BEM.
  • BEM-Beauftragte überprüfen die Fehlzeiten der Beschäftigten.
  • Ein Beispiel: Bei einer 5-Tage-Woche führt der 31. Fehltag zur BEM-Berechtigung. Bei einer 3-Tage-Woche führt der 19. Fehltag zur BEM-Berechtigung.

  • Einladung zum BEM per Anschreiben (E-Mail, Brief) oder persönlich durch BEM-Beauftragte.

  • Ganzheitliche Analyse der Ausgangssituation, (zum Beispiel anhand des Arbeitsfähigkeitskonzepts mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Kompetenz, Werte, Arbeitsbedingungen und Führung sowie Umfeld)
  • Analyse des Arbeitsplatzes, zum Beispiel durch eine Arbeitsplatzbegehung, den Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (KFZA), eine Gefährdungsbeurteilung körperlicher und psychischer Belastungen, die Stellenbeschreibung oder den Work Ability Index (WAI)

  • Auf Basis der ganzheitlichen Analyse der Ausgangssituation
  • Schriftliche Planung der nächsten Schritte, um die aktuelle Situation der BEM-berechtigten Person zu verbessern. Dabei wird festgelegt, wer was bis wann macht.
  • Beispiele: Schaffung eines fähigkeitsgerechten Arbeitsplatzes, Unterstützung bei der beruflichen oder medizinischen Rehabilitation, schrittweise Rückkehr zur Arbeit oder Weiterbildungen
  • Wenn Unterstützung von anderen, zum Beispiel von Führungskräften oder externen Akteur*innen, benötigt wird, muss der Datenschutz sichergestellt werden.

  • In weiteren Gesprächen wird sichergestellt, dass die geplanten Schritte hilfreich sind.
  • Wenn nötig, können auch Änderungen an den Maßnahmen vorgenommen werden.

  • Abschlussgespräch und abschließende Bewertung des BEM durch die BEM-berechtigte Person

Hier finden Sie weiterführende Infos zur Evaluation des BEM, um u. a. die Wirksamkeit der BEM-Maßnahmen zu überprüfen.