Informationsveranstaltung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Mit dem BFSG soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Im Fokus steht der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 zu Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen. Darunter fallen neben Mobiltelefonen, Computern und Geldautomaten, auch Online-Shops sowie Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen.
Bei der Informationsveranstaltung gibt es die Möglichkeit, sich über Praxisbeispiele zu informieren und Ansprechpersonen kennenzulernen, die zum BFSG beraten können.
Um Anmeldung per E-Mail an va7(at)bmas.bund.de wird gebeten.
Weitere Informationen und Quelle: https://www.bmas.de/DE/Ministerium/Veranstaltungen/informationsveranstaltung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html