So finden Sie einen Therapieplatz
Etwas belastet Sie und Sie überlegen eine Psychotherapie zu beginnen? Unsere interaktive Infografik zeigt, wie Sie möglichst schnell professionelle Hilfe bekommen.
Wie ernst ist Ihre Lage?
Nichts geht mehr:
Sie haben Suizidgedanken, Panikattacken, fühlen sich verfolgt?
Etwas belastet Sie so sehr, dass Sie Ihre Arbeit oder Ihren Alltag nicht mehr bewältigen können?
Sie haben den Verdacht auf eine psychische Erkrankung wie Depressionen oder Angststörungen?
Ihre Lage könnte besser sein, aber es muss nicht gleich eine Psychotherapie sein?
So finden Sie einen Therapieplatz
Etwas belastet Sie und Sie überlegen eine Psychotherapie zu beginnen? Unsere interaktive Infografik zeigt, wie Sie möglichst schnell professionelle Hilfe bekommen.
Wie ernst ist Ihre Lage?
Nichts geht mehr:
Sie haben Suizidgedanken, Panikattacken, fühlen sich verfolgt?
Bevor Sie sich oder andere verletzen, rufen Sie den Notarzt (112) oder begeben Sie sich in eine Notaufnahme.
Ansonsten hilft Ihnen ein Krisendienst (116 117) oder die nächste psychiatrische Klinik.
Etwas belastet Sie so sehr, dass Sie Ihre Arbeit oder Ihren Alltag nicht mehr bewältigen können?
Lassen Sie sich von Ihrem Hausärzt*in arbeitsunfähig schreiben. Sie können auch direkt bei ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeut*innen nach Sprechstunden fragen, die in Akutbehandlungen übergehen können.
Akutbehandlungen sind auch als Selbstzahlerleistungen möglich, in Privatpraxen bekommt man oft in derselben Woche noch einen Termin. Dann können Sie immer noch in Ruhe nach einem Kassenplatz suchen.
Stellen Sie sich auf eine Wartezeit von einigen Wochen oder gar Monaten ein, bis die eigentliche Therapie beginnt. Auf dem Weg zu einem Therapieplatz liegen in der Regel drei Etappenziele vor Ihnen.
Fragen Sie für ein Erstgespräch explizit nach einer Sprechstunde, nicht nach freien Therapieplätzen. Therapeutinnen mit Kassensitz sind nämlich verpflichtet, zumindest Sprechstunden anzubieten. Diese können sich über mehrere Sitzungen erstrecken – oft hilft das schon weiter.
Das 1. Etappenziel ist erreicht. In einer psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie Ihre aktuellen Belastungen und Beschwerden schildern und klären, ob und welche fachliche Hilfe sinnvoll wäre.
1 bis 3 Sitzungen
à 50 Minuten
Das Ergebnis der Sprechstunde wird auf einem Formular (PTV 11) festgehalten. Heben Sie das Formular gut auf: Nach mehreren Absagen greift nämlich das Kostenerstattungsverfahren. Krankenkassen bezahlen dann auch Therapeuten ohne Kassenzulassung.
Fall A:
Sind Indikation und Therapieplatz vorhanden, können Sie mit einer Probesitzung oder direkt mit der Therapie beginnen.
Fall B:
Ist eine Indikation vorhanden, aber kein Therapieplatz, dann lassen Sie sich auf einer Warteliste vermerken oder an einen anderen Therapeuten weitervermitteln. Danach können die ersten Probesitzungen stattfinden.
Fall C:
Ist eine Indikation vorhanden, aber eine andere Behandlungsform besser geeignet, lassen Sie sich an einen anderen Therapeuten vermitteln, bevor Sie mit den Probesitzungen beginnen.
Fall D:
Ergab die Sprechstunde, dass keine Indikation zur Psychotherapie vorhanden ist, informieren Sie sich über niedrigschwellige Hilfsangebote, siehe “Komme klar”.
Mit den Probesitzungen ist das 2. Etappenziel erreicht. Vor der eigentlichen Therapie finden klärende Sitzungen statt. Dabei findet eine ausführliche Diagnostik statt, außerdem lernen beide Seiten einander besser kennen und besprechen einen Behandlungsplan. Für den Therapieerfolg ist Vertrauen wichtig.
2 bis 4 Sitzungen
à 50 Minuten
Können Sie sich vorstellen, sich Ihrem Therapeuten zu öffnen?
JA: Prima, Sie können gemeinsam bei Ihrer Krankenkasse eine Psychotherapie beantragen.
Für den Antrag brauchen Sie vom Hausarzt einen Konsiliarbericht. Der soll mögliche körperliche Ursachen für Ihre Belastungen ausschließen.
Im nächsten Schritt, kann mit der Therapie begonnen werden.
NEIN: Sprechen Sie Ihre Zweifel an. Manchmal löst sich dadurch eine Irritation. Falls Ihr ungutes Gefühl bleibt, vereinbaren Sie Probesitzungen bei anderen Therapeutinnen.
Alternativ stehen Ihnen niedrigschwellige Hilfsangebote zur Verfügung, siehe “Komme klar”.
Das 3. und letzte Etappenziel ist erreicht: In regelmäßigen Einzel- oder Gruppengesprächen können Sie sich nun Ihren Problemen widmen. Die Dauer der Behandlung ist Verhandlungssache: zwischen Ihnen, Ihrem Therapeuten, der Versicherung und dem Gesetzgeber. Bei Bedarf können Sie eine Verlängerung beantragen.
- Eine Akuttherapie dauert bis zu 12 Sitzungen,
- eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen und
- eine Langzeittherapie bis zu 300 Sitzungen.
Die Krankenkassen bezahlen folgende Langzeitverfahren für Einzeltherapien (E) und Gruppentherapien (G)
Welche Therapieform für Sie sinnvoll ist, hängt von der Art und dem Schweregrad Ihrer Erkrankung ab – und von Ihren Bedürfnissen. Klären Sie das in Sprechstunden und Probesitzungen.
Gesetzlich Versicherte können einfach die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen: 116 117. Diese vermittelt binnen vier Wochen eine Sprechstunde in einer Psychotherapeutischen Praxis.
Bei besonderen Bedürfnissen finden Sie passende Therapeut*innen bei den Datenbanken der Psychotherapeutenkammer Ihres Bundeslandes (z.B. www.psych-info.de), der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) oder der Datenbank Ihrer Krankenkasse.
Eine Alternative zu Praxen sind Ambulanzen von psychotherapeutischen Instituten, psychologischen Fakultäten und psychosomatischen Kliniken. Dort arbeiten viele Therapeut*innen und Auszubildende unter einem Dach.
Nicht nur Einzelgespräche sind wirksam: Auch für Gruppentherapien gibt es unterschiedliche, wissenschaftlich erprobte Verfahren. Außerdem kann es leichter sein, an einen Gruppenplatz zu kommen als an einen Einzelplatz.
Rufen Sie am besten gleich an. Am Anrufbeantworter erfahren Sie die Sprechzeiten. Wenn nicht, versuchen Sie es zehn Minuten vor einer vollen Stunde. Therapiesitzungen beginnen meist zur vollen Stunde und dauern 50 Minuten. In den verbleibenden zehn Minuten ist Luft für Anrufe.
Sie haben den Verdacht auf eine psychische Erkrankung wie Depressionen oder Angststörungen?
Es kann sinnvoll sein, eine psychotherapeutische Sprechstunde aufzusuchen.
Stellen Sie sich auf eine Wartezeit von einigen Wochen oder gar Monaten ein, bis die eigentliche Therapie beginnt. Auf dem Weg zu einem Therapieplatz liegen in der Regel drei Etappenziele vor Ihnen.
Fragen Sie für ein Erstgespräch explizit nach einer Sprechstunde, nicht nach freien Therapieplätzen. Therapeutinnen mit Kassensitz sind nämlich verpflichtet, zumindest Sprechstunden anzubieten. Diese können sich über mehrere Sitzungen erstrecken – oft hilft das schon weiter.
Das 1. Etappenziel ist erreicht. In einer psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie Ihre aktuellen Belastungen und Beschwerden schildern und klären, ob und welche fachliche Hilfe sinnvoll wäre.
1 bis 3 Sitzungen
à 50 Minuten
Das Ergebnis der Sprechstunde wird auf einem Formular (PTV 11) festgehalten. Heben Sie das Formular gut auf: Nach mehreren Absagen greift nämlich das Kostenerstattungsverfahren. Krankenkassen bezahlen dann auch Therapeuten ohne Kassenzulassung.
Fall A:
Sind Indikation und Therapieplatz vorhanden, können Sie mit einer Probesitzung oder direkt mit der Therapie beginnen.
Fall B:
Ist eine Indikation vorhanden, aber kein Therapieplatz, dann lassen Sie sich auf einer Warteliste vermerken oder an einen anderen Therapeuten weitervermitteln. Danach können die ersten Probesitzungen stattfinden.
Fall C:
Ist eine Indikation vorhanden, aber eine andere Behandlungsform besser geeignet, lassen Sie sich an einen anderen Therapeuten vermitteln, bevor Sie mit den Probesitzungen beginnen.
Fall D:
Ergab die Sprechstunde, dass keine Indikation zur Psychotherapie vorhanden ist, informieren Sie sich über niedrigschwellige Hilfsangebote, siehe “Komme klar”.
Mit den Probesitzungen ist das 2. Etappenziel erreicht. Vor der eigentlichen Therapie finden klärende Sitzungen statt. Dabei findet eine ausführliche Diagnostik statt, außerdem lernen beide Seiten einander besser kennen und besprechen einen Behandlungsplan. Für den Therapieerfolg ist Vertrauen wichtig.
2 bis 4 Sitzungen
à 50 Minuten
Können Sie sich vorstellen, sich Ihrem Therapeuten zu öffnen?
JA: Prima, Sie können gemeinsam bei Ihrer Krankenkasse eine Psychotherapie beantragen.
Für den Antrag brauchen Sie vom Hausarzt einen Konsiliarbericht. Der soll mögliche körperliche Ursachen für Ihre Belastungen ausschließen.
Im nächsten Schritt, kann mit der Therapie begonnen werden.
NEIN: Sprechen Sie Ihre Zweifel an. Manchmal löst sich dadurch eine Irritation. Falls Ihr ungutes Gefühl bleibt, vereinbaren Sie Probesitzungen bei anderen Therapeutinnen.
Alternativ stehen Ihnen niedrigschwellige Hilfsangebote zur Verfügung, siehe “Komme klar”.
Das 3. und letzte Etappenziel ist erreicht: In regelmäßigen Einzel- oder Gruppengesprächen können Sie sich nun Ihren Problemen widmen. Die Dauer der Behandlung ist Verhandlungssache: zwischen Ihnen, Ihrem Therapeuten, der Versicherung und dem Gesetzgeber. Bei Bedarf können Sie eine Verlängerung beantragen.
- Eine Akuttherapie dauert bis zu 12 Sitzungen,
- eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen und
- eine Langzeittherapie bis zu 300 Sitzungen.
Die Krankenkassen bezahlen folgende Langzeitverfahren für Einzeltherapien (E) und Gruppentherapien (G)
Welche Therapieform für Sie sinnvoll ist, hängt von der Art und dem Schweregrad Ihrer Erkrankung ab – und von Ihren Bedürfnissen. Klären Sie das in Sprechstunden und Probesitzungen.
Gesetzlich Versicherte können einfach die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen: 116 117. Diese vermittelt binnen vier Wochen eine Sprechstunde in einer Psychotherapeutischen Praxis.
Bei besonderen Bedürfnissen finden Sie passende Therapeut*innen bei den Datenbanken der Psychotherapeutenkammer Ihres Bundeslandes (z.B. www.psych-info.de), der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) oder der Datenbank Ihrer Krankenkasse.
Eine Alternative zu Praxen sind Ambulanzen von psychotherapeutischen Instituten, psychologischen Fakultäten und psychosomatischen Kliniken. Dort arbeiten viele Therapeut*innen und Auszubildende unter einem Dach.
Nicht nur Einzelgespräche sind wirksam: Auch für Gruppentherapien gibt es unterschiedliche, wissenschaftlich erprobte Verfahren. Außerdem kann es leichter sein, an einen Gruppenplatz zu kommen als an einen Einzelplatz.
Rufen Sie am besten gleich an. Am Anrufbeantworter erfahren Sie die Sprechzeiten. Wenn nicht, versuchen Sie es zehn Minuten vor einer vollen Stunde. Therapiesitzungen beginnen meist zur vollen Stunde und dauern 50 Minuten. In den verbleibenden zehn Minuten ist Luft für Anrufe.
Ihre Lage könnte besser sein, aber es muss nicht gleich eine Psychotherapie sein?
Niedrigschwellige Hilfsangebote
Einige Krankenkassen bieten zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen kostenfreie, gut erforschte Apps und Online-Therapieprogramme an, etwa moodgym (AOK), HelloBetter (BARMER) oder der Krisenchat für Kinder und Jugendliche (TK).
Weitere Apps wie deprexis, 7Mind, Selfapy oder Novego können bezuschusst oder erstattet werden.
Im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) finden Sie weitere digitale Gesundheitsangebote. Diese können von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet und von gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden.
Bei vielen Problemen können auch Selbsthilfegruppen oder psychosoziale Beratungsstellen helfen. Achten Sie auf eine professionelle Begleitung; ein weiteres Qualitätsmerkmal ist eine Einbindung in staatliche oder kirchliche Strukturen. Zudem kooperieren große Arbeitgebende manchmal mit Dienstleistenden für externe Mitarbeitendenberatung (EAP). Dort arbeiten Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen, die Sie anonym und kurzfristig beraten können.