Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Wichtigstes in Kürze

Hier finden Sie leichtverständliche Infos rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): Ein Erklärvideo, Antworten auf die wichtigsten Fragen zum BEM, eine Übersicht zum BEM-Prozess und den Gesetzestext leicht erklärt!

BEM FAQ

BEM ist die Abkürzung für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Arbeitgebende sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch [§ 167 Abs. 2 SGB IX].

  • Alle Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten wiederholt oder zusammenhängend länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, haben Anspruch auf ein BEM.
  • Ein Angebot zum BEM ist auch vor den 6 Wochen möglich und kann sinnvoll sein, um künftige Arbeitsunfähigkeitszeiten zu verhindern.

  • Die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern. Das bedeutet, dass das Unternehmen den Beschäftigten helfen möchte, wieder gesund zu werden und ihre Fähigkeit zur Arbeit aufrechtzuerhalten oder zu verbessern.
  • Den Arbeitsplatz erhalten.

Neben der BEM-berechtigten Person und der BEM-beauftragten Person, z. B. Arbeitsfähigkeitscoach®, BEM-Fallmanager*in, Certified Disability Management Professional©

gibt es weitere Personen und Organisationen, die beim individuellen BEM-Prozess mitwirken können. Wenn die BEM-berechtigte Person zustimmt, können weitere Personen/Organisationen teilnehmen.

Intern sind diejenigen, die zum Betrieb gehören, in dem die BEM-berechtigte Person arbeitet. Extern sind diejenigen, die von außerhalb des Betriebs dazukommen. Der Schutz der Daten der BEM-berechtigten Person ist für alle Beteiligten Pflicht.

Intern oder Extern möglich:

Vertrauensperson 

Intern:

Extern:

Für Beschäftigte ist die Teilnahme am BEM freiwillig und kann jederzeit zurückgezogen werden. Für Arbeitgebende ist es jedoch gesetzlich vorgeschrieben, dass sie das BEM anbieten müssen.

Durch ein gut gestaltetes BEM bekommen Beschäftigte dabei Unterstützung,

  • ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,
  • ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, zu erhalten und zu fördern
  • ihren Arbeitsplatz zu behalten,
  • ihre Arbeit an ihre Fähigkeiten anzupassen,
  • die eigenen Stärken und Ressourcen zu erkennen und auszubauen,
  • Handlungskompetenz zu gewinnen.

 

Quelle: in Anlehnung an Giesert et al., 2013

BEM-Prozess

Hier finden Sie einen Überblick, wie ein typischer BEM-Prozess aussehen kann - von der Feststellung der BEM-Berechtigung (Schritt 1) bis zur Überprüfung der Wirksamkeit Ihres BEM (Schritt 7): 

  • Alle Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig waren, haben Anspruch auf ein BEM.
  • BEM-Beauftragte (Personalabteilung, BEM-Koordination, BEM-Sachbearbeitung) überprüfen die Fehlzeiten der Beschäftigten.
  • Ein Beispiel: Bei einer 5-Tage-Woche führt der 31. Fehltag zur BEM-Berechtigung. Bei einer 3-Tage-Woche führt der 19. Fehltag zur BEM-Berechtigung.

  • Einladung zum BEM per Anschreiben (E-Mail, Brief) oder persönlich durch BEM-Beauftragte (Personalabteilung, BEM-Koordination, BEM-Sachbearbeitung)

  • Ganzheitliche Analyse der Ausgangssituation, (zum Beispiel anhand des Arbeitsfähigkeitskonzepts mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Kompetenz, Werte, Arbeitsbedingungen und Führung sowie Umfeld)
  • Analyse des Arbeitsplatzes, zum Beispiel durch eine Arbeitsplatzbegehung, den Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (KFZA), eine Gefährdungsbeurteilung körperlicher und psychischer Belastungen, die Stellenbeschreibung oder den Work Ability Index (WAI)

 

  • Auf Basis der ganzheitlichen Analyse der Ausgangssituation
  • Schriftliche Planung der nächsten Schritte, um die aktuelle Situation der BEM-berechtigten Person zu verbessern. Dabei wird festgelegt, wer was bis wann macht.
  • Beispiele: Schaffung eines fähigkeitsgerechten Arbeitsplatze, Unterstützung bei der beruflichen oder medizinischen Rehabilitation, schrittweise Rückkehr zur Arbeit oder Weiterbildungen
  • Wenn Unterstützung von anderen, zum Beispiel von Führungskräften oder externen Akteur*innen, benötigt wird, muss der Datenschutz sichergestellt werden.

  • In weiteren Gesprächen wird sichergestellt, dass die geplanten Schritte hilfreich sind.
  • Wenn nötig, können auch Änderungen an den Maßnahmen vorgenommen werden.

  • Abschlussgespräch und abschließende Bewertung des BEM durch die BEM-berechtigte Person.