Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Wichtigstes in Kürze
Hier finden Sie leichtverständliche Infos rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): Ein Erklärvideo, Antworten auf die wichtigsten Fragen zum BEM, eine Übersicht zum BEM-Prozess und den Gesetzestext leicht erklärt!
Zeit | Bildbeschreibung | Sprechertexte |
00:00 | Es tauchen nacheinander verschiedene Menschen auf, die arbeitsunfähig sind: Ein Mann ist stark erkältet und putzt sich die Nase, eine Frau mit Burn-Out schaut erschöpft nach unten, ein Mann rauft sich verzweifelt die Haare, über einer Frau mit Depression schwebt eine Regenwolke, eine Frau stützt sich nach einer Panikattacke den Kopf, ein Mann mit gebrochenen Fuß schaut sich Röntgenaufnahmen an. | Eine Arbeitsunfähigkeit hat die unterschiedlichsten Gründe und kann alle Arbeitnehmer*innen treffen. Auch wiederholt. |
00:07 | Nächste Szene: Auf einem Jahreskalender werden Fehltage mit gelben Punkten markiert. Der Kalender fliegt aus dem Bild, hinter ihm ist ein großer gelber Punkt mit der Aufschrift: mehr als 6 Wochen. Ein Pfeil aus dem Punkt zeigt zur Textbox: Betriebliches Eingliederungsmanagement. | Summieren sich die Fehlzeiten innerhalb von 12 Monaten auf mehr als sechs Wochen, müssen Arbeitgebende Mitarbeitenden ein Betriebliches Eingliederungsmanagement - kurz BEM - anbieten. |
00:19 | Nächste Szene: Alex, ein traurig aussehender Mann mittleren Alters erscheint. Sein weißes T-Shirt knittert wie ein zerknülltes Stück Papier. Gelbe Punkte für Fehlzeiten kommen von allen Seiten ins Bild, zunächst einzeln, dann in Gruppen bis hin zu ganzen Blöcken, hinter denen Alex verschwindet. Aus den vielen kleinen Punkten wird ein großer Punkt mit der Aufschrift: mehr als 6 Wochen. Zum Beispiel Alex. Alex hat eine psychische Erkrankung und war deshalb in den vergangenen 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig. Mal für einige Tage, mal für mehrere Wochen. Alex‘ Arbeitgeber kennt den Grund für die Fehlzeiten nicht. | Zum Beispiel Alex. Alex hat eine psychische Erkrankung und war deshalb in den vergangenen 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig. Mal für einige Tage, mal für mehrere Wochen. Alex‘ Arbeitgeber kennt den Grund für die Fehlzeiten nicht. |
00:35 | Der große gelbe Punkt fliegt mit in die nächste Szene an den Schreibtisch einer Personalerin, diese tippt auf ihrem Computer eine Einladung zum BEM. Der große gelbe Punkt zeigt mit einem Pfeil auf einen an Alex adressierten Briefumschlag. | Da Alex mehr als sechs Wochen fehlte, wird er zu einem BEM-Gespräch eingeladen. |
00:41 | Nächste Szene: In der Mitte steht eine große Textbox: BEM. Darunter steht eine Gruppe Silhouetten auf einer Plattform. Alex wird von oben in eine Lücke in der Gruppe geschoben. Links oben erscheint ein Diagramm mit der Aufschrift: Fehlzeiten. Gelbe Punkte auf dem Zeitstrahl werden immer weniger. Rechts oben taucht ein Schreibtisch mit Laptop auf und ein Haken für die Anwesenheit wird gesetzt. | Ziel von BEM ist, erkrankte Arbeitnehmer*innen wieder in den Betrieb einzugliedern, ihre Fehlzeiten zu verringern, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. |
00:53 | Überblendung zu einem geöffneten Briefumschlag aus dem das Schreiben zur Einladung BEM und Kästchen mit den Auswahlmöglichkeiten Ja/Nein auftaucht. Ein Haken ploppt auf dem Ja-Kästchen auf. | Sein Arbeitgeber muss Alex ein BEM anbieten. Für Alex ist die Teilnahme aber freiwillig. |
01:00 | Nächste Szene: Ein Sicherheitsschloss schwebt im Bild. Links und rechts davon erscheinen zwei Kästchen für Datenschutz und Verschwiegenheit, beide werden abgehakt. | Datenschutz und Verschwiegenheit sind im BEM verpflichtend. |
01:03 | Nächste Szene: Alex nickt zustimmend. | Nachdem Alex dies zugesichert wurde, stimmt er einem offenen Gespräch zu. |
01:08 | Alex rückt auf die linke Bildseite, von rechts fliegen Begriffe ein: Schwerbehindertenvertretung, Betriebsärzt*in, Vertrauensperson, Betriebsarzt, Integrationsamt, Rehabilitationsträger. Alle Begriffe außer die Schwerbehindertenvertretung verschwinden. Daneben erscheint ein Kästchen, in dem ein Haken aufploppt. Alex zeigt einen Daumen hoch. | Außerdem entscheidet Alex, dass von den möglichen Unterstützer*innen an „seinem“ BEM die Schwerbehindertenvertretung beteiligt wird. |
01:15 | Nächste Szene: Alex unterhält sich mit seiner Fallmanagerin an einem Tisch. Zwischen den beiden fliegen Begriffe ins Bild: Work-Life-Balance, privater Konflikt, Erschöpfung, Arbeitsbelastung, Überstunden. Die Begriffe bleichen aus und neben dem Kopf der Fallmanagerin ploppt ein Ausrufezeichen auf. | In Alex‘ erstem BEM-Gespräch geht es zunächst um die Ursachen für Alex‘ wiederkehrende Arbeitsunfähigkeit. Seine Fallmanagerin empfiehlt Alex eine Psychotherapie und gibt ihm konkrete Tipps für die Suche nach einem Therapieplatz. |
01:28 | Die Kamera fährt auf Alex‘ Seite des Tisches aus dem Bild. Eine Sprechblase ploppt aus Alex‘ Richtung auf. In der Blase ist er sichtlich gestresst bei der Arbeit zu sehen, hinter ihm steigt Rauch auf. | Außerdem werden konkrete Maßnahmen besprochen, wie Alex besser mit Stress und beruflichen Konflikten umgehen kann... |
01:35 | Die Kamera fährt zurück, über die beiden am Tisch hinweg, auf der anderen Seite aus dem Bild hinaus. Eine Sprechblase kommt aus der Richtung der Fallmanagerin. In der Blase sitzt auch ein Alex bei der Arbeit, dieses Mal aber mit Kopfhörern, Kaffee und einem zufriedenen Lächeln. | und wie Belastungen am Arbeitsplatz verringert werden können. |
01:39 | Nächste Szene: Alex lächelt, während hinter ihm ein Pfeil exponentiell nach oben schießt. Dabei kommt ihm ein freischwebender gelber Punkt in den Weg, dem der Pfeil einfach ausweicht und zurück in seine Bahn läuft. | Nach mehreren Monaten geht es Alex schrittweise besser. Alex hat eine Psychotherapie begonnen und fühlt sich bei der Arbeit wieder wohler. |
01:48 | Alex dreht den Kopf nach links und schaut zur Personalerin am Schreibtisch, die vorhin die BEM-Einladung geschrieben hat. Jetzt schaut sie lächelnd in die Kamera. Auf ihrem Bildschirm steht BEM und ein Haken ploppt darunter auf. | Für Alex und seine Arbeitgeber hat sich das BEM gelohnt. |
01:53 | Einblendung BEMpsy-Logo und Internetseite www.bempsy.de | Weitere Informationen und Unterstützungsangebote erhalten Sie auf unserer Onlineplattform bempsy.de |
BEM FAQ
BEM ist die Abkürzung für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Arbeitgebende sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch [§ 167 Abs. 2 SGB IX].
- Alle Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten wiederholt oder zusammenhängend länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, haben Anspruch auf ein BEM.
- Ein Angebot zum BEM ist auch vor den 6 Wochen möglich und kann sinnvoll sein, um künftige Arbeitsunfähigkeitszeiten zu verhindern.
- Die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern. Das bedeutet, dass das Unternehmen den Beschäftigten helfen möchte, wieder gesund zu werden und ihre Fähigkeit zur Arbeit aufrechtzuerhalten oder zu verbessern.
- Den Arbeitsplatz erhalten.
Neben der BEM-berechtigten Person und der BEM-beauftragten Person, z. B. Arbeitsfähigkeitscoach®, BEM-Fallmanager*in, Certified Disability Management Professional©
gibt es weitere Personen und Organisationen, die beim individuellen BEM-Prozess mitwirken können. Wenn die BEM-berechtigte Person zustimmt, können weitere Personen/Organisationen teilnehmen.
Intern sind diejenigen, die zum Betrieb gehören, in dem die BEM-berechtigte Person arbeitet. Extern sind diejenigen, die von außerhalb des Betriebs dazukommen. Der Schutz der Daten der BEM-berechtigten Person ist für alle Beteiligten Pflicht.
Intern oder Extern möglich:
Intern:
- Betriebs-/ Personalrat
- Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- Betriebs-/ Werksärzt*in
- Gleichstellungsbeauftragte
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
Extern:
Für Beschäftigte ist die Teilnahme am BEM freiwillig und kann jederzeit zurückgezogen werden. Für Arbeitgebende ist es jedoch gesetzlich vorgeschrieben, dass sie das BEM anbieten müssen.
Durch ein gut gestaltetes BEM bekommen Beschäftigte dabei Unterstützung,
- ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,
- ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, zu erhalten und zu fördern
- ihren Arbeitsplatz zu behalten,
- ihre Arbeit an ihre Fähigkeiten anzupassen,
- die eigenen Stärken und Ressourcen zu erkennen und auszubauen,
- Handlungskompetenz zu gewinnen.
Quelle: in Anlehnung an Giesert et al., 2013
BEM-Prozess
Hier finden Sie einen Überblick, wie ein typischer BEM-Prozess aussehen kann - von der Feststellung der BEM-Berechtigung (Schritt 1) bis zur Überprüfung der Wirksamkeit Ihres BEM (Schritt 7):
- Alle Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig waren, haben Anspruch auf ein BEM.
- BEM-Beauftragte (Personalabteilung, BEM-Koordination, BEM-Sachbearbeitung) überprüfen die Fehlzeiten der Beschäftigten.
- Ein Beispiel: Bei einer 5-Tage-Woche führt der 31. Fehltag zur BEM-Berechtigung. Bei einer 3-Tage-Woche führt der 19. Fehltag zur BEM-Berechtigung.
- Einladung zum BEM per Anschreiben (E-Mail, Brief) oder persönlich durch BEM-Beauftragte (Personalabteilung, BEM-Koordination, BEM-Sachbearbeitung).
- Gespräch zwischen BEM-beauftragter Person (Arbeitsfähigkeitscoach®, BEM-Fallmanager*in, Certified Disability Management Professional©) und BEM-berechtigter Person.
- Dabei werden Informationen über die gesetzlichen Hintergründe des BEM, die Ziele, den Ablauf und den Datenschutz gegeben.
- Ganzheitliche Analyse der Ausgangssituation, (zum Beispiel anhand des Arbeitsfähigkeitskonzepts mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Kompetenz, Werte, Arbeitsbedingungen und Führung sowie Umfeld).
- Analyse des Arbeitsplatzes, zum Beispiel durch eine Arbeitsplatzbegehung, den Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (KFZA), eine Gefährdungsbeurteilung körperlicher und psychischer Belastungen, die Stellenbeschreibung oder den Work Ability Index (WAI).
- Auf Basis der ganzheitlichen Analyse der Ausgangssituation
- Schriftliche Planung der nächsten Schritte, um die aktuelle Situation der BEM-berechtigten Person zu verbessern. Dabei wird festgelegt, wer was bis wann macht.
- Beispiele: Schaffung eines fähigkeitsgerechten Arbeitsplatze, Unterstützung bei der beruflichen oder medizinischen Rehabilitation, schrittweise Rückkehr zur Arbeit oder Weiterbildungen.
- Wenn Unterstützung von anderen, zum Beispiel von Führungskräften oder externen Akteur*innen, benötigt wird, muss der Datenschutz sichergestellt werden.
- In weiteren Gesprächen wird sichergestellt, dass die geplanten Schritte hilfreich sind.
- Wenn nötig, können auch Änderungen an den Maßnahmen vorgenommen werden.
- Abschlussgespräch und abschließende Bewertung des BEM durch die BEM-berechtigte Person.
Gesetzestext mit Erläuterungen
Für weitere Informationen bzgl. §167 Absatz 2 SGB IX bitte auf entsprechenden Textabschnitt klicken
(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Absatz 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.