Leichte Sprache
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So können Sie den Text besser verstehen.
Was bedeutet „Betriebliches Eingliederungs·management“?
Manchmal sind Arbeit·nehmer krank.
Manchmal auch für lange Zeit.
Wenn jemand in einem Jahr
mehr als 6 Wochen krank war:
- Dann kann er vielleicht
nicht mehr so viel arbeiten
wie früher. - Oder nicht die gleichen Aufgaben machen
wie früher.
Ein Gesetz sagt:
Dann muss man ihm leichtere Arbeit geben.
In schwerer Sprache heißt das:
Betriebliches Ein·gliederungs·management.
Kurz schreibt man das so: BEM
Wer kann BEM machen?
- Wer in den letzten 12 Monaten
6 Wochen krank war.
Zu den 6 Wochen
zählt jede Krankheit:
- Körper·krankheiten
- Kopf·krankheiten
Die 6 Wochen
können auch verschiedene Krankheiten
gewesen sein.
Zum Beispiel:
- Jemand hat im November Grippe.
Und ist 3 Wochen krank. - Im Januar bricht er sich das Bein.
Und ist 4 Wochen krank.
Das sind 7 Wochen Krankheit.
Weil es mehr als 6 Wochen sind
muss der Arbeitgeber
Betriebliches Eingliederungs·management (BEM) anbieten.
Der Arbeitgeber kann auch sagen:
Jemand der weniger krank war
kann trotzdem BEM machen.
Damit er gesund bleibt.
Was ist das Ziel vom BEM?
- Der Arbeit·nehmer soll
wieder arbeiten können.
Oder weiter arbeiten können.
Oder besser arbeiten können. - Der Arbeit·nehmer soll
seinen Arbeitsplatz behalten können.
Wer hat etwas mit BEM zu tun?
- Arbeit·nehmer
- Chef
- Betriebs·rat oder Personal·rat
- Betriebs·arzt
- Fach·mann für Arbeits·sicherheit
- Bei jungen Arbeit·nehmern:
Jugend·vertretung - Wenn der Arbeit·nehmer noch andere Hilfen bekommt:
Renten·versichung
Unfall·versicherung
Kranken·kasse
Bundes·agentur für Arbeit - Bei schwer·behinderten Arbeit·nehmern:
Integrations·amt
Schwer·behinderten·vertretung (SBV)
Arbeit·nehmer können sich jemanden suchen
der ihnen mit allem hilft.
Zum Beispiel einen Freund
oder einen Kollegen.
Der Chef darf nur dann andere dazu holen
wenn der Arbeit·nehmer das erlaubt.
Die Daten vom Arbeit·nehmer darf niemand weitersagen.
Muss ein Arbeit·nehmer BEM machen?
Nein, für den Arbeit·nehmer ist das freiwillig.
Er kann damit aufhören wenn er will.
Für den Chef ist das aber eine Pflicht.
Er muss das anbieten.
Muss jeder Betrieb BEM anbieten?
Ja, das muss jeder Betrieb tun:
- Egal wie groß der Betrieb ist.
- Egal wie viele Mitarbeiter der Betrieb hat.
- Egal wie der Betrieb arbeitet.
- Egal was der Betrieb macht.
Das Gesetz dazu heißt: 167 Abs. 2 SGB IX.
Schwer·behinderung
Ein Mensch ist schwer·behindert
wenn sein Grad der Behinderung
mindestens 50 ist.
Grad der Behinderung
ist eine Zahl
zwischen 1 und 100.
Diese Zahl sagt:
Wie stark ist die Behinderung.
Kurz schreibt man das so: GdB
Und:
Der Mensch muss in Deutschland
leben oder arbeiten.
Eine Behörde entscheidet dann.
Sie kann sagen:
Ja. Dieser Mensch ist schwer·behindert.
Manchmal zählt auch eine Krankheit im Kopf.
Das nennt man psychische Krankheit.
Gleich·stellung
Menschen die nicht schwer·behindert sind
können die gleichen Rechte bekommen.
Das nennt man: Gleich·stellung
Dazu muss der Mensch:
- Einen Grad der Behinderung haben
von 30 oder mehr. - In Deutschland leben oder arbeiten.
- Wegen der Behinderung
vielleicht seine Arbeit verlieren. - Oder wegen der Behinderung
keine Arbeit finden.
Menschen
mit Schwer·behinderung oder Gleich·stellung
sollen arbeiten können.
Deshalb haben sie besondere Rechte:
1. Schutz vor Kündigung
Menschen
mit Schwer·behinderung oder Gleich·stellung
darf man nicht einfach kündigen (feuern).
Wenn der Chef kündigen will
braucht er eine Erlaubnis.
Vom Amt.
Meistens vom Integrations·amt oder Inklusions·amt.
Das Amt schaut:
Ist die Kündigung gerecht?
Das Amt hilft dabei
den Mitarbeiter zu behalten.
Es gibt Rat
und manchmal Geld.
So kann der Chef besser
auf Menschen mit Behinderung achten.
2.Mehr Urlaub
Menschen
mit Schwer·behinderung
bekommen mehr Urlaub.
Eine Woche mehr im Jahr.
Das gilt nicht
für Menschen mir Gleich·stellung.
Den Urlaub muss man beantragen.
Jedes Jahr.
Sonst bekommt man ihn nicht.
3. Keine Mehr·arbeit
Menschen
mit Schwer·behinderung
dürfen sagen:
Ich arbeite nur
8 Stunden am Tag.
Zu Mehr·arbeit dürfen sie nein sagen.
4. Aufgaben die man kann
Menschen
mit Schwer·behinderung oder Gleich·stellung
sollen gut arbeiten können.
Das bedeutet:
- Arbeitsplatz passt zur Behinderung
- Arbeitszeit passt zur Behinderung
- Aufgaben passen zur Behinderung
Die Menschen sollen
ihr Können benutzen.
Und Neues lernen
wenn sie wollen.
Oft gefragt:
Muss ich meinem Chef verraten
dass ich eine Schwer·behinderung oder Gleich·stellung habe?
Nein.
Aber wenn sie es tun
haben Sie besondere Rechte.
Das kann sich lohnen.
Wenn Sie die Gleich·stellung beantragen
weiß das ihr Chef.
Sie können es auch vorher schon sagen.
Wer hilft mir
im Betrieb?
Die Schwer·behinderten·vertretung.
Oder der Integrations·fach·dienst (IFD)
in Ihrer Nähe.