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BEM - Leistungen an Arbeitnehmende

Hier finden Sie Informationen zu Leistungen an Arbeitnehmende. Diese können von den zuständigen Rehabilitationsträgern und Integrations-/ Inklusionsämtern übernommen werden. Damit soll die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung gefördert und gesichert werden. Zudem finden Sie eine Übersicht zu den Ansprechstellen für weitere Informationen.

Es gibt drei Teile: "Unterstützung bei der Arbeit", "Unterstützung bei Arbeitsweg und Wohnen" und "Unterstützung bei der Ausbildung", die aus mehreren Karten bestehen. Wenn Sie auf die Karten klicken, können Sie den Inhalt lesen.

Unterstützung bei der Arbeit

1

Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz

Eine Arbeitsassistenz hilft Beschäftigten mit Schwerbehinderung bei der Arbeit, indem sie unterstützende Aufgaben während der Arbeitszeit erledigt. Die Hauptaufgaben müssen jedoch von den Beschäftigten selbst erledigt werden.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

2

Berufliche Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung

Beschäftigte und Selbstständige mit Schwerbehinderung können Geld von den Rehabilitationsträgern oder vom zuständigen Integrations-/ Inklusionsamt erhalten, um sich beruflich weiterbilden zu können.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

3

Technische Arbeitshilfen

Technische Arbeitshilfen

Wenn aufgrund einer Behinderung Schwierigkeiten bei der Arbeit auftreten, können zur Unterstützung Hilfsmittel wie Vorrichtungen und Geräte besorgt werden. Die Kosten werden übernommen, wenn die Hilfsmittel nur am Arbeitsplatz benutzt werden.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

 

4

Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung

Menschen mit Behinderung, die besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben brauchen, können verschiedene Leistungen erhalten. Dazu gehören eine individuelle betriebliche Qualifizierung sowie eine Berufsbegleitung.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

5

Budget für Arbeit

Budget für Arbeit

Wenn Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gearbeitet haben oder dort arbeiten könnten, aber von Arbeitgebenden des ersten Arbeitsmarktes eingestellt werden, können die Lohnkosten und andere Kosten bezuschusst werden.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

 

6

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Wenn Beschäftigte wegen ihrer Behinderung ihre Arbeitsstelle verlieren könnten, können Zuschüsse und/oder Darlehen für Leistungen beantragt werden, die nicht durch den gesetzlichen Leistungskatalog abgedeckt werden.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

7

Berufliche Selbstständigkeit

Berufliche Selbstständigkeit

Zur Gründung und Erhaltung einer Selbstständigkeit können Menschen mit Schwerbehinderung ein Darlehen erhalten.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

8

Übergangsgeld

Übergangsgeld

Während einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation können Menschen mit Behinderung Übergangsgeld von den Rehabilitationsträgern erhalten.

Weitere Informationen: https://www.rehadat.de

Unterstützung bei Arbeitsweg und Wohnen

1

Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes

Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes

Menschen mit Behinderung, die dauerhaft ein behinderungsgerechtes Kraftfahrtzeug brauchen, um zur Arbeit, Ausbildung oder zu anderen beruflichen Aktivitäten zu gelangen, können einen Zuschuss bekommen.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

 

2

Wohnungshilfen

Wohnungshilfen

Menschen mit Behinderung können Zuschüsse erhalten, um in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung umziehen zu können. Oder um Wohnraum behinderungsgerecht anzupassen.

Weitere Informationen: https://www.bih.de

Unterstützung bei der Ausbildung

1

Assistierte Ausbildung

Assistierte Ausbildung

Durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung werden junge Menschen mit Förderbedarf in der betrieblichen Berufsausbildung von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt ihren Abschluss zu erreichen.

Weitere Informationen: https://www.rehadat.de

2

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Durch Ausbildungsbegleitende Hilfen der Bundesagentur für Arbeit sollen junge Menschen mit Behinderung dabei unterstützt werden, ihre Berufsausbildung erfolgreich zu beginnen, fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen.

Weitere Informationen: https://www.rehadat.de

3

Ausbildungsgeld

Ausbildungsgeld

Junge Menschen mit Behinderung erhalten zur Sicherung des Lebensunterhalts Ausbildungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie noch keine Berufsausbildung absolviert haben.

Weitere Informationen: https://www.rehadat.de

4

Außerbetriebliche Berufsausbildung

Außerbetriebliche Berufsausbildung

Junge Menschen werden mit einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung unterstützt ihren Ausbildungsabschluss zu erreichen. Dies ist eine Option, wenn eine Ausbildung in einem regulären Betrieb auch mit Ausbildungsbegleitenden Hilfen oder einer Assistierten Ausbildung nicht möglich ist.

Weitere Informationen: https://www.rehadat.de

5

Berufsausbildungsbeihilfe

Berufsausbildungsbeihilfe

Jugendliche mit oder ohne Behinderung können die Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn sie eine Berufsausbildung, eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nachträgliche Schulausbildung zur Erreichung des Hauptschulabschlusses absolvieren.

Weitere Informationen: https://www.rehadat.de/

Weitere Informationen zu Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung.

Ansprechstellen für weitere Informationen

Die Integrations- und Inklusionsämter fördern die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Zum Angebot gehört der technische Beratungsdienst, welcher kostenfrei dazu berät, wie Arbeitsplätze behindertengerecht ausgestattet werden können. Die Integrations- und Inklusionsämter sind die Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste (IFD). Auf der Seite des BIH finden Sie durch Angabe Ihrer Postleitzahl die für Sie zuständige Ansprechstelle bei dem Integrations- oder Inklusionsamt und Integrationsfachdienst: www.bih.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist ein Zusammenschluss der Rehabilitationsträger in Deutschland. Sie informiert, berät und unterstützt über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, Fachgespräche, Fortbildungen und Publikationen. 

Auf der Webseite finden sich rechtliche Hintergründe und vertiefende Informationen: www.bar-frankfurt.de

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und für Leistungen zur Rehabilitation zuständig, wenn Beschäftigte eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren vorweisen können.

Weitere Informationen, auch zu Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de

Die bundesweiten, barriere- und kostenfreien Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) dienen der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen sowie ihren Angehörigen. Die Angebote sind ergänzend zu denjenigen der Leistungsträger und Leistungserbringer.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) | www.teilhabeberatung.de

„einfach teilhaben“ ist ein Informationsportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales rund um das Thema Inklusion. Neben Informationen zur Schwerbehinderung gibt es auch Abschnitte zur stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), usw.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.einfach-teilhaben.de

Das inklusive Expert*innennetzwerk (iXNet) ist an den Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit angegliedert. Das Netzwerk engagiert sich für die berufliche Teilhabe und Verbesserung der Karrierechancen von Akademiker*innen mit Behinderung. Auf der Webseite finden sich Informationen sowie und Beratungs- und Unterstützungsangebote: www.ixnet-projekt.de

REHADAT ist eine frei verfügbare Online-Plattform zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Diese umfasst 14 verschiedene Portale, die sich jeweils auf einen Informationsbereich fokussieren. Das Portal REHADAT-Hilfsmittel bietet beispielsweise eine Übersicht zu Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen. Auf dem Portal REHADAT-Talentplus erhalten Akteur*innen der betrieblichen Inklusion Wissen und Handlungsempfehlungen sowie mit dem “Förderfinder” einen Überblick zu Fördermöglichkeiten.

Weitere Informationen: www.rehadat.de

Die Stiftung barrierefrei kommunizieren! informiert darüber, welche Hilfsmittel gesundheitliche Einschränkungen kompensieren können mit ausführlichen Informationen über Techniken und Technologien für Computer und Internet.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.stiftung-barrierefrei-kommunizieren.de

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