Gesundheitsgespräche führen

Vom Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM, § 167 Abs. 2 SGB IX), das für Arbeitgebende gesetzlich verpflichtend ist, abzugrenzen sind Gesundheitsgespräche. Diese kann eine Führungskraft zum Beispiel nach Rückkehr Ihrer Beschäftigten an den Arbeitsplatz führen. Für diese Gespräche gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.

Es gibt verschiedene Arten von Gesprächen, die in der Praxis angewendet werden, wie zum Beispiel Rückkehr- oder Fehlzeitengespräche (vgl. hierzu auch Prümper & Hamann 2012). Diese sind oft verpflichtend und müssen durchgeführt werden. Die hier beschriebenen Gesundheitsgespräche verlangen, wie das BEM, eine Zustimmung von den Beschäftigten (Prinzip der Freiwilligkeit) als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Gesprächsbasis.

Prümper und Hamann (2012) nennen in diesem Zusammenhang Mindeststandards für Gesundheitsgespräche:

  • Es gibt einen Leitfaden für Gesundheitsgespräche, der für alle Beteiligten verständlich ist und definiert, wie die Gespräche ablaufen sollen.
  • Führungskräfte erhalten Schulungen zur Gesprächsführung und zu grundlegenden Gesundheitsthemen.
  • Es gibt Zugang zu einem Expert*innen-Netzwerk und einer Toolbox, sowie ein Budget für die Umsetzung von Maßnahmen.

Positives und negatives Beispiel für ein Gesundheitsgespräch

Zur Orientierung von Dos und Don'ts im Gesundheitsgespräch dienen Ihnen die folgenden zwei Videos:

Gesprächsleitfaden

Der folgende Leitfaden lässt sich auch auf andere Gesprächssituationen übertragen.